Betriebsübergang – Schadensersatz bei Nichtinformation

Informiert der Betriebsübernehmer den Veräußerer und die betroffenen Arbeitnehmer nicht von einem Betriebsübergang und greift der Arbeitnehmer eine wegen Betriebsstilllegung ausgesprochene Kündigung deswegen nicht an, so kommt ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Betriebsübernehmer in Betracht. Dieser ist auf die Wiederbegründung des Arbeitsverhältnisses gerichtet.

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.02.2012 – 1 Sa 221 d/11

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